Dr. Fabian Burkart - Rechtsanwalt - Notar - LL.M. - Partner - Rechtsanwälte - Notariat - Basel - Rechtsdienstleistungen - Rechtsberatung - Anwaltsbüro - Anwaltskanzlei - Arbeitsrecht - Personalrecht - Baurecht - Planungsrecht - Submissionsrecht - Datenschutzrecht - Gesellschaftsrecht - Immaterialgüterrecht - Vertriebsrecht - Immobilienrecht - Erbrecht - Familienrecht - Eherecht - Kindschaftsrecht - Prozessführung - Vereinsrecht - Stiftungsrecht - Verwaltungsrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Mietrecht - Pachtrecht - Schuldbetreibungrecht - Konkursrecht - Sportrecht - Nordwestschweiz - Schweiz - International

Dr. Fabian Burkart

Rechtsanwalt und Notar, LL.M., Partner

Geboren 1969 in Basel, verheiratet, Vater einer Tochter
Studium der Rechte an den Universitäten Basel und Lausanne (Lizentiat beider Rechte)
Master of Laws (LL.M.) an der London School of Economics and Political Science, London (UK) 1994
Zulassung als Rechtsanwalt 1997
Dissertation 1999
Ernennung zum Notar 2005

Nach dem Abschluss seiner Studien in Basel, Lausanne und London zog es Dr. Fabian Burkart in die Praxis, weshalb er zwei Jahre bei Pestalozzi Gmür und Patry (heute: Pestalozzi Rechtsanwälte AG) in Zürich als Substitut arbeitete und anschliessend die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt. Die dabei gewonnene Erfahrung motivierte ihn, eine Dissertation im Bereich des internationalen Kaufrechts zu verfassen, die er im Rahmen einer dreijährigen Forschungsassistenz an der Juristischen Fakultät der Universität Basel bei Prof. Ernst A. Kramer erarbeitete. Danach trat er im Jahr 2000 in die Kanzlei Gloor & Christ (heute VISCHER AG) ein, wo er während mehrerer Jahre Erfahrungen im Bereich Merger & Acquisition sammelte, bevor er sich zum Notar ausbildete und 2005 zum basel-städtischen Notar ernannt wurde.

Dieser Werdegang bildet die Grundlage für Fabian Burkarts seitherige Beratungstätigkeit in allen notariellen Bereichen (Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Ehegüter- und Erbrecht). Er verfügt über reiche Erfahrung im Bereich Bau- und Planungsrecht, an den Schnittstellen zwischen anwaltlicher Beratung von Bauherren und Unternehmern, öffentlich-rechtlichem Baurecht (Planauflagen, Zonenänderungen, Nutzungsplänen, etc.) und grund-buchrelevanten Vorgängen zur Realisierung mittlerer und grosser Immobilienprojekte.

Seit seinem Schritt in die Selbständigkeit baut Fabian Burkart fortlaufend einen Kundenstamm auf, der schwergewichtig aus KMU besteht. Eine umfassende Beratung in diesem Bereich setzt eine profunde Kenntnis des Erbrechts voraus, da jede langfristige Unternehmensplanung bei KMU notwendigerweise auch eine Nachfolgeregelung beinhalten muss.

Fabian Burkart zeichnet sich neben seiner fachlichen Qualifikation durch seine dienstleistungsorientierte Arbeitsweise aus und seine Fähigkeit, die individuellen Bedürfnisse seiner Klienten mit Lösungen zu begegnen, die gerne auch ausserhalb des Normalen liegen dürfen.

  • Notar
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilien-, Bau- und Planungsrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Praxiskommentar zum Erbrecht, Art. 484-486, 493, Helbing & Lichtenhahn, 4. Auflage, Basel 2019
  • Praxiskommentar zum Erbrecht, Art. 484-486, 493, Helbing & Lichtenhahn, 3. Auflage, Basel 2015
  • Zürcher Kommentar zum Fusionsgesetz, Art. 78 - 87, Schulthess Verlag, 2. Auflage, Zürich 2012
  • Praxiskommentar zum Erbrecht, Art. 484–486, 493, Helbing & Lichtenhahn, 2. Auflage, Basel 2011
  • Schweizer Vertriebsrecht, ein Handbuch für Praktiker, Kapitel ‹Umstrukturierungen›, Zürich 2008
  • Praxiskommentar zum Erbrecht, Art. 484–486, 493, Helbing & Lichtenhahn, Basel 2007
  • Zürcher Kommentar zum Fusionsgesetz, Art. 78–87, Schulthess Verlag, Zürich 2004
  • Interpretatives Zusammenwirken von CISG und UNIDROIT Principles, Nomos Verlag, Baden-Baden 2000 (Auszug)
  • UNIDROIT Principles – Eine neue Rechtsgrundlage für internationale Verträge, SZW 1998 (gemeinsam mit Dr. D. Koch)
  • Butterworths European Tax and Investment Service, Chapter on Switzerland, 3. Auflage, London, Dublin and Edinburgh 1998
 
 

Hier finden Sie die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen für die Tarife und Gebühren in Zusammenhang mit Notariatsgeschäften.

Wie hoch die Tarife/Gebühren für das konkrete von Ihnen in Aussicht genommene Rechtsgeschäft ausfallen werden, teilen wir Ihnen (selbstverständlich auch ohne konkrete Auftragserteilung) gerne mit, sobald Sie uns die dafür notwendigen Berechnungsgrundlagen mitteilen.

  • Mitglied in diversen Verwaltungs- und Stiftungsräten
  • Praeses Notariatskammer Basel-Stadt
  • Deutsch (Muttersprache)
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch
  • Advokatenkammer Basel
  • Schweizerischer Anwaltsverband
  • Notariatskammer Basel-Stadt

Fabian Burkart ist fasziniert von der Vielfalt der Antworten auf dieselbe Frage, je nachdem, in welchem sozialen oder geographischen Kontext sie gestellt wird. Um dies auszuloten engagiert er sich neben seiner beruflichen Tätigkeit in den Bereichen weit weg von der Juristerei wie etwa Kultur, Entwicklungshilfe und medizinische Forschung, reist so viel wie möglich und interessiert sich sehr für Sprachen.